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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Karti

Stand: 17.07.2020

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle zwischen Karti und ihren Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend vor Vertragsunterzeichnung widersprochen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Karti nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Karti ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Gegenstand

2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Karti hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium (digitale Bilddaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) sie erstellt wurden oder vorliegen.

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte

3.1. Karti steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

3.2. Die von Karti hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Dem Auftraggeber wird nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises an Karti das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist gestattet, solange der Urheber Karti Fotografie auf der zu verwendeten Werbeplattform genannt wird.

3.3. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Karti berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.

3.4. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Karti, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Karti zum Schadensersatz.

3.5. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Karti übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen und Bildnissen privater oder öffentlicher Einrichtungen, die im Rahmen des Auftrages genutzt werden, die Einwilligung der abgebildeten Personen und Besitzer der Einrichtungen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

3.6. Bei Aufnahmen jeglicher Art muss Karti der einzige professionelle Fotograf sein. Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videosysteme verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Wenn trotz wiederholter Aufforderung, dieses zu unterlassen, dem nicht Folge geleistet wird, hat Karti das Recht, die eigenen Fotoarbeiten sofort zu beenden und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

4. Leistung und Gewährleistung

4.1. Karti wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Karti kann den Auftrag auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors, Assistenten, Co-Fotografen etc.) ausführen lassen.

4.2. Karti ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung und Gestaltung, sowie den Aufnahmeort, die Auswahl eines möglichen Assistenten/ Co-Fotografen und die angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Die Auswahl und Anzahl der Lichtbilder, sowie deren Ausschnittsfestlegung obliegen Karti. Dies erkennt der Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages an. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.

4.3. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Karti behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.4. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind oder die unerheblich sind, wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Karti haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.5. Die Reklamationsfrist für von Karti erstellte Aufnahmen endet 7 Tage nach Lieferung der Lichtbilder. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

5. Vergütung, Zahlungsvereinbarungen, Eigentumsvorbehalt

5.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird in jedem Fall ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Übernachtungskosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Karti die Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.

5.2. Das Angebot von Karti in Flyern, Prospekten, sonstigen Werbemitteln und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag mit dem Auftraggeber bzw. das für ihn erstellte Angebot.

5.3. Durch Karti erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten, sofern im Angebot bzw. Kostenvoranschlag nicht anders geregelt, für 14 Tage ihre Gültigkeit.

5.4. Der Vertrag kommt schriftlich zu Stande und ist erst nach der Unterschrift beider Vertragsparteien und der rechtzeitigen Leistung einer Terminreservierungsgebühr durch den Auftraggeber gültig, insofern diese von Karti im Vertrag aufgeführt wurde.

5.5. Bei größeren Aufträgen ist Karti berechtigt, entsprechend der erbrachten Leistung Zwischenrechnungen zu erteilen und Teilzahlungen zu verlangen. Für Teilzahlungen gelten ebenfalls die obigen Zahlungsbedingungen.

6. Lieferbedingungen, Lieferverzug

6.1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Karti bestätigt worden sind. Karti haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2. Eine Herausgabe/Zusendung der Lichtbilder gemäß gebuchtem Paket erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises durch den Auftraggeber und entsprechend der gegebenfalls vereinbarten Liefertermine.

6.3. Der Versand und die Rücksendung aller Datenträgern, Dateien und Daten online und offline erfolgt nach Wahl durch Karti und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Eigentums- und Besitzvorbehalt, Terminreservierungsgebühr

7.1. Soweit im Vertrag nicht gesondert geregelt, wird zur Auftragsbestätigung und Sicherung des imVertrag vereinbarten Leistungstermins eine Terminreservierungsgebühr (Anzahlung) in Höhe von 30 % des Paketpreises zzgl. der gesamten Nebenkosten (z.B. Fahrt- und Übernachtung) mit einer Zahlungsfrist von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen direkt nach Auftragserfolgung vom Auftraggeber zu zahlen und wird separat in Rechnung gestellt.

7.2. Die Terminreservierungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung / einem Ausfall des Auftrages seiten des Auftraggebers wird sie einbehalten. Dies gilt auch, wenn sich der vereinbarte Leistungstermin ändern sollte und Karti den neuen Termin nicht wahrnehmen kann. Die Terminreservierungsgebühr ist nicht übertragbar auf andere Produkte von Karti.

7.3. Ist es Karti aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, einen Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf Karti. Karti bemüht sich jedoch in diesem Fall einen Ersatzfotografen zu finden, und erstattet gleichzeitig die vom Auftraggeber entrichtete Terminreservierungsgebühr/Anzahlung von 30 % der vereinbarten Kosten unmittelbar zurück.

7.4. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Karti bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

7.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises bleiben die Lichtbilder im Eigentum und Besitz von Karti.

8. Datenschutz

8.1. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen / angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern Sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden.

8.2. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte (Labor etc.), sofern es für den Auftrag notwendig ist.

8.3. Karti verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Haftung

9.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Karti für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Karti – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf Karti.

9.2. Die Aufbewahrung der Negative und Daten durch Karti Fotografie erfolgt sorgfältig, jedoch ohne jegliche Gewähr. Karti ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Karti übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch sterben von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.

9.3. Karti haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Erhält der Auftraggeber digitale Dateien auf einem Datenträger, so sind diese vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

9.4. Insofern eine Fotobox gebucht wurde, haftet der Auftragnehmer für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Fotobox entstehen. Seinem Verschulden steht das der sonstigen Teilnehmer der Fotobox gleich. Schäden hat er Karti unverzüglich anzuzeigen. Diese ist berechtigt, sich jederzeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Sache zu Überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.
Karti haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Fotobox entsteht, es sei denn, es fällt ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu.

10. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

10.1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Karti nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Karti sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Karti auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Karti kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Karti auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

10.2. Wird der vereinbarte Leistungstermin seitens des Auftraggebers nicht eingehalten oder abgesagt, wird folgender Betrag fällig bzw. tritt folgende Regelung in Kraft: Stornierung / Ausfall im Zeitraum bis 6 Monate vor dem vereinbarten Leistungstermin: Vereinbarung eines neuen Termines in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Karti innerhalb von einem Monat nach Absage des ursprünglichen Leistungstermins. Bei einem wiederholten Absagen des Leistungstermins seitens des Auftraggebers oder der Nichtverfügbarkeit von Karti zum neu geplanten Leistungstermin, werden 100 % des offenen Restbetrages fällig. Stornierung / Ausfall im Zeitraum 3 Monate vor dem vereinbarten Leistungstermin bis einschließlich am Tag des vereinbarten Leistungstermins: Es besteht kein Anspruch auf einen neuen Termin. 100 % des offenen Restbetrages werden fällig. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass Karti kein Schaden entstanden ist.

10.2.1. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energieund Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die Karti nicht zu vertreten hat, befreien Karti für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Es kann hierbei eine Terminverschiebung beider Seiten erfolgen. Falls Karti den neu vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf Karti. Karti bemüht sich jedoch in diesem Fall einen Ersatzfotografen zu finden. Dabei wandelt Karti die bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr/Anzahlung von 30 % in einen Wert-Gutschein um, die der Auftraggeber für alle Arten von Shootings (After-Wedding, Reportage, Familie etc.) innerhalb von zwei Jahren einlösen kann.

11. Bildbearbeitung

11.1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Karti und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Karti. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.

11.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Karti digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Karti mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.

11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Karti als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

11.4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Karti mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle Karti von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

12. Nutzung und Verbreitung

12.1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Karti im Internet und in Intranets, in Online- Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Karti und dem Auftraggeber gestattet.

12.2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Karti.

12.3. Wünscht der Auftraggeber, dass Karti ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

12.4. Hat Karti dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Karti verändert werden.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Karti.

14. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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